Rechtsprechung
VG Stuttgart, 15.03.2005 - 11 K 74/05 |
Volltextveröffentlichungen (3)
- openjur.de
Ein Asylberechtigter kann seinen Familienangehörigen kein assoziationsrechtliches Aufenthaltsrecht vermitteln.
- ra.de
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- VG Stuttgart, 07.10.2004 - 11 K 2973/04
- VGH Baden-Württemberg, 16.12.2004 - 13 S 2510/04
- VG Stuttgart, 15.03.2005 - 11 K 74/05
- VGH Baden-Württemberg, 30.06.2005 - 13 S 881/05
Wird zitiert von ... Neu Zitiert selbst (5)
- VGH Baden-Württemberg, 02.02.2005 - 3 S 83/05
Anhörungsrüge - Verfahrensverstoß gegen Art. 103 Abs 1 GG
Auszug aus VG Stuttgart, 15.03.2005 - 11 K 74/05
Der gemäß Art. 8 und Art. 22 Satz 2 des Gesetzes über die Rechtsbehelfe bei Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör (Anhörungsrügengesetz vom 09.12.2004; BGB l. I S. 3220) am 01. Januar 2005 in Kraft getretene § 152 a VwGO schließt dies nicht aus (Abgrenzung zu VGH Baden-Württemberg, Beschluss vom 02.02.2005 - 3 S 83/05 -).Ein türkischer Staatsangehöriger, der überhaupt nicht beabsichtigt, eine Erwerbstätigkeit aufzunehmen und eine solche auch nicht ausübt, kann sich - selbst wenn er die übrigen Tatbestandsvoraussetzungen des Art. 7 ARB 1/80 erfüllt - nicht auf eine assoziationsrechtliche Rechtsposition nach dieser Vorschrift berufen (im Anschluss an VGH Baden-Württemberg, Beschl. v. 18.03.2002 - 13 S 442/02 -, NVwZ-RR 2002, 779).Die Rechtsstellung eines türkischen Asylberechtigten, der im Bundesgebiet eine Erwerbstätigkeit ausübt, ergibt sich - allein - aus dem Abkommen über die Rechtsstellung der Flüchtlinge (Genfer Konvention - GK) vom 28. Juli 1951.§ 152 a VwGO schließt als - abschließende - gesetzliche Regelung ab dem 01.01.2005 lediglich außerordentliche Rechtsbehelfe, wie etwa materiell-rechtlich begründete Gegenvorstellungen aus (VGH Baden-Württemberg, Beschluss vom 02.02.2005 - 3 S 83/05 -).
- VGH Baden-Württemberg, 18.03.2002 - 13 S 442/02
Aufenthaltsrecht zwecks Aufnahme unselbständiger Erwerbstätigkeit; …
Auszug aus VG Stuttgart, 15.03.2005 - 11 K 74/05
Der gemäß Art. 8 und Art. 22 Satz 2 des Gesetzes über die Rechtsbehelfe bei Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör (Anhörungsrügengesetz vom 09.12.2004; BGB l. I S. 3220) am 01. Januar 2005 in Kraft getretene § 152 a VwGO schließt dies nicht aus (Abgrenzung zu VGH Baden-Württemberg, Beschluss vom 02.02.2005 - 3 S 83/05 -).Ein türkischer Staatsangehöriger, der überhaupt nicht beabsichtigt, eine Erwerbstätigkeit aufzunehmen und eine solche auch nicht ausübt, kann sich - selbst wenn er die übrigen Tatbestandsvoraussetzungen des Art. 7 ARB 1/80 erfüllt - nicht auf eine assoziationsrechtliche Rechtsposition nach dieser Vorschrift berufen (im Anschluss an VGH Baden-Württemberg, Beschl. v. 18.03.2002 - 13 S 442/02 -, NVwZ-RR 2002, 779).Die Rechtsstellung eines türkischen Asylberechtigten, der im Bundesgebiet eine Erwerbstätigkeit ausübt, ergibt sich - allein - aus dem Abkommen über die Rechtsstellung der Flüchtlinge (Genfer Konvention - GK) vom 28. Juli 1951.Ein türkischer Staatsangehöriger, der überhaupt nicht beabsichtigt eine Erwerbstätigkeit aufzunehmen oder eine solche auch nicht ausübt, kann sich danach - selbst wenn er die übrigen Tatbestandsvoraussetzungen des Art. 7 ARB 1/80 erfüllt - nicht auf eine assoziationsrechtliche Rechtsposition nach dieser Vorschrift berufen, denn sein (weiterer) Aufenthalt dient dann nicht einem Zweck, der vom Schutzbereich des Art. 7 ARB 1/80 als Rechtsfolge erfasst wird (Armbruster in HTK-Ausländerrecht, Art. 7 ARB 1/80, Anmerkung 2; VGH Baden-Württemberg, Beschl. v. 18.03.2002 - 13 S 442/02 -, NVwZ-RR 2002, 779).
- BVerwG, 10.07.1984 - 1 C 30.81
Einbürgerung - Asylberechtigter - Iran - Iranische Regierung - Staatsangehöriger …
Auszug aus VG Stuttgart, 15.03.2005 - 11 K 74/05
Er ist in diesem Sinne "de-facto-Staatenloser" (vgl. BVerwG, Urteil vom 10.07.1984 - 1 C 30/81 -, InfAuflR 1984, 312 = Buchholz 130 § 8 RuStAG Nr. 24). - VGH Baden-Württemberg, 16.12.2004 - 13 S 2510/04
Unerheblichkeit der Dauer der ordnungsgemäßen Beschäftigung und der …
Auszug aus VG Stuttgart, 15.03.2005 - 11 K 74/05
Der Beschluss des Verwaltungsgerichtshofes Baden-Württemberg vom 16. Dezember 2004 (13 S 2510/04) wird mit Ausnahme der Kostenentscheidung und der Streitwertfestsetzung geändert. - VG Stuttgart, 29.06.2007 - 11 K 4306/04
Auszug aus VG Stuttgart, 15.03.2005 - 11 K 74/05
Der Antrag, die aufschiebende Wirkung der vom Antragsteller erhobenen Klage (11 K 4306/04) gegen die Verfügung der Antragsgegnerin vom 20. April 2004 und den Widerspruchsbescheid des Regierungspräsidiums Stuttgart vom 05. Oktober 2004 anzuordnen, wird abgelehnt.
- VGH Baden-Württemberg, 30.06.2005 - 13 S 881/05
Ausschluss der Abänderung nach § 80 Abs 7 VwGO durch Anhörungsrüge nach § 152a …
Auf die Beschwerde des Antragstellers wird der Beschluss des Verwaltungsgerichts Stuttgart vom 15. März 2005 - 11 K 74/05 - geändert; der Antrag der Antragsgegnerin auf Abänderung des Beschlusses des Verwaltungsgerichtshofs Baden-Württemberg vom 16.12.2004 - 13 S 2510/04 - wird abgelehnt.